Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) hat der Gesetzgeber zum 01.07.2023 eine Neuregelung zum Beitragssatz in der Pflegeversicherung geschaffen.
Der gesetzliche Beitragssatz steigt von 3,05% auf 3,4% an. Für Kinderlose steigt der Zuschlag von 0,35% auf 0,6% an.
Eltern mit mehreren Kindern werden entlastet. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind sinkt der Beitrag um 0,25% pro Kind, solange das Kind jünger als 25 Jahre ist.